Mietschulden


Mietschulden

 

Eine pünktliche Zahlung der Miete erspart Stress mit dem Vermieter und die Gefahr einer Kündigung entsteht erst gar nicht. Wenn die Miete öfter zu spät bezahlt, wird ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dies hat der BGH erst kürzlich in einem wegweisenden Urteil festgestellt.

Ein Mietvertrag regelt die Verhältnisse zwischen Mieter und Vermieter inklusive der detaillierten Beschreibung der Mietsache (Wohnung, Haus)
Ein Mietvertrag regelt die Verhältnisse zwischen Mieter und Vermieter inklusive der detaillierten Beschreibung der Mietsache (Wohnung, Haus)
Dazu erforderlich ist, dass der oder die Mieter die gesetzlich geregelte oder in einem Vertrag vereinbarte Frist zur Fälligkeit der Miete nicht eingehalten hat. Trifft dies zu, kann der Vermieter die Mietpartei abmahnen. Wird der Termin vom Mieter auch weiterhin nicht eingehalten, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Denn mehrfache nicht pünktlich gezahlte Mieten gelten als schwerer Fauxpas gegen die Interessen des Vermieters. Allerdings bedarf es schon mehrerer Verstöße gegen die Pünktlichkeit der Zahlungen, eine einmalige unpünktliche Zahlung ist natürlich kein Grund zur Kündigung.


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Offene Mietschulden in Höhe von 2 Monatsmieten allerdings berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Dabei zählen zu der geschuldeten Miete nicht nur die monatliche Mietzahlung, sondern auch die Mietnebenkosten, ebenso Nachzahlungen, wenn die Jahresabrechnung der Nebenkosten dies ergibt.

Der BGH gilt in Deutschland als höchste Instanz unter anderem bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Auch so manche Streitigkeit zum Thema Mietschulden wurde hier entschieden.
Der BGH gilt in Deutschland als höchste Instanz unter anderem bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Auch so manche Streitigkeit zum Thema Mietschulden wurde hier entschieden.
Vor der fristlosen Kündigung wegen nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter allerdings verpflichtet, den Mieter abzumahnen und ihm damit Gelegenheit zu geben,
in Zukunft pünktlich zu bezahlen. Nach dieser Abmahnung dürfen unpünktliche Zahlungen allerdings auch nicht wieder vorkommen.

Nicht zu eventuellen Mietschulden zählen Mietminderungen wegen Mängeln der Mietsache, die auch rechtsfest anerkannt sind. Wer in die Situation gerät, seine Miete nicht pünktlich bezahlen zu können, sollte als erstes seinen Vermieter kontaktieren und versuchen die Angelegenheit auf diesem Wege zu bereinigen.


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Hat man eine fristlose Kündigung erhalten, sollte man sofort einen Rechtanwalt kontaktieren oder den in fast jeder Stadt ansässigen Mieterbund um Rat fragen. Hier bekommen Sie wichtige Ratschläge und Anregungen, wie der Mietrückstand vielleicht ohne Konsequenzen ausgeglichen werden kann. Möglicherweise war es auch nicht das Verschulden des Mieters, sondern ein Bankfehler, das alles gilt es zu klären. Hier hilft bei eigenem Verschulden eine Portion Demut gepaart mit Freundlichkeit.