Mietschulden
Eine pünktliche Zahlung der Miete erspart Stress mit dem Vermieter und die Gefahr einer Kündigung entsteht erst gar nicht. Wenn die Miete öfter zu spät bezahlt, wird ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dies hat der BGH erst kürzlich in einem wegweisenden Urteil festgestellt.
Offene Mietschulden in Höhe von 2 Monatsmieten allerdings berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Dabei zählen zu der geschuldeten Miete nicht nur die monatliche Mietzahlung, sondern auch die Mietnebenkosten, ebenso Nachzahlungen, wenn die Jahresabrechnung der Nebenkosten dies ergibt.
in Zukunft pünktlich zu bezahlen. Nach dieser Abmahnung dürfen unpünktliche Zahlungen allerdings auch nicht wieder vorkommen.
Nicht zu eventuellen Mietschulden zählen Mietminderungen wegen Mängeln der Mietsache, die auch rechtsfest anerkannt sind. Wer in die Situation gerät, seine Miete nicht pünktlich bezahlen zu können, sollte als erstes seinen Vermieter kontaktieren und versuchen die Angelegenheit auf diesem Wege zu bereinigen.
Offene Mietschulden? Machen Sie den ersten Schritt in Richtung Forderungsrealisierung!
Hat man eine fristlose Kündigung erhalten, sollte man sofort einen Rechtanwalt kontaktieren oder den in fast jeder Stadt ansässigen Mieterbund um Rat fragen. Hier bekommen Sie wichtige Ratschläge und Anregungen, wie der Mietrückstand vielleicht ohne Konsequenzen ausgeglichen werden kann. Möglicherweise war es auch nicht das Verschulden des Mieters, sondern ein Bankfehler, das alles gilt es zu klären. Hier hilft bei eigenem Verschulden eine Portion Demut gepaart mit Freundlichkeit.