Der Mieter zahlt die Miete nicht


Mietschulden: Was tun, wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt?

Mietschulden-info-200Bis jetzt hat ihr Mieter immer pünktlich bezahlt, die Miete war immer zum 3. Werktag im Monat auf Ihrem Konto. Aber in diesem Monat fehlt der Mieteingang auf Ihrem Konto. Das sind sie von ihrem Mieter gar nicht gewohnt. Sie wissen nicht, weshalb es zu diesem Mietausfall kam, ob der Mieter gar zahlungsunfähig ist? Es gibt natürlich eine Fülle von Gründen, weshalb es zu einer Zahlungsverzögerung oder zu einem Zahlungsausfall kommt. Was also sollen sie tun?


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Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt auf und klären Sie die Ursachen!

Wie immer bei Zahlungsproblemen ist eine positive Lösung mit der Geschwindigkeit verbunden, mit der sie reagieren. Die Verzögerung oder der Ausfall der Mietzahlung kann verschiedene Ursachen haben:

  • Nachlässigkeit
  • technische Probleme wie Fehlbuchungen
  • Geltend machen einer Mietminderung
  • Zahlungsschwierigkeiten
  • Zahlungsunfähigkeit

Was auch immer die Ursache für diese Verzögerung ist, kennen Sie die Ursache – so können Sie adäquat darauf reagieren. Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob ihr Mieter zahlungsunfähig ist, die Mietzahlung einfach vergessen hat, technische Probleme wie eine Fehlüberweisung bei der Bank dafür verantwortlich ist oder er eine Mietminderung geltend machen will. Auch in letzterem Falle spielt es eine Rolle, ob die Mietminderung gerechtfertigt ist oder nicht.
Darüber hinaus kann es für sie nur gut sein, wenn bei ihrem Mieter das Signal ankommt, dass im Falle eines Falles sie sehr schnell reagieren.

Zahlungsverzug ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag

Auf alle Fälle handelt es sich beim nicht bezahlen der Miete um einen schweren Verstoß gegen die Hauptpflichten des Mieters. Nach § 535 Abs. 2 BGB ist der Mieter“ pflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten“. Das BGB regelt hiermit ganz klar die mietvertraglichen Hauptpflichten des Mieters.

In der Regel muss die Miete bis zum dritten Werktag des betreffenden Monats bezahlt werden. Dies ist in den meisten Mietverträgen so geregelt und entstammt dem neuen Mietrecht. Abweichend hiervon steht es dem Mieter und Vermieter natürlich frei, eine andere Fälligkeit im Mietvertrag festzulegen.

Anrufen oder lieber gleich schreiben

nach einer Woche Zahlungsverzug sollten Sie auf alle Fälle reagieren. Am einfachsten ist es natürlich, den Mieter anzurufen. So lassen sich Missverständnisse oder technische Störungen am schnellsten ausräumen. Allerdings sollten Vereinbarungen, es sei denn es handelt sich um ein Problem bei der Bank, in schriftlicher Form vorliegen. D.h. selbst wenn sie telefonisch mit ihrem Mieter einig geworden sind, schreiben Sie das und senden ihm das als Gedächtnisstütze. Die Schriftform sorgt für eine höhere Verbindlichkeit. Der Anruf dagegen sorgt für eine schnellere Klärung des Problems.


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Sollten Sie den Mieter telefonisch nicht erreichen, oder sie lieber gleich schreiben wollen, dann sollten Sie dem Mieter umgehend einen Brief schreiben mit zum Beispiel folgendem Wortlaut:

Muster für ein Anschreiben an einen Mieter zum Thema Mietrückstand

 

Sehr geehrter (Mieter),

für den Monat ……… konnte ich leider noch keinen Eingang für die spätestens am dritten Werktag eines Monats fällige Miete (siehe Mietvertrag) verbuchen. Ich möchte Sie hiermit freundlich darauf hinweisen, dass sie diesen Betrag bitte umgehend begleichen, spätestens zum ………. (Frist ca. eine Woche). Anderenfalls sehe ich mich gezwungen, ein gerichtliches Mietverfahren und gegebenenfalls weitere Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

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