Mietnomaden sind für Vermieter ein großes Problem
Leider gibt es zu diesem Thema keine statistischen Werte, viele Vermieter schämen sich, auf solche Mieter hereingefallen zu sein, andere scheuen einen langen Rechtstreit.
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Erstaunlich ist, dass sich dieses Problem durch alle Berufsgruppen zieht. Es handelt sich dabei genauso um Arbeitnehmer und sogar Volljuristen sind dabei nicht ausgenommen.
Wie kann der Vermieter sich davor schützen?
Da diese Mietergruppe mit vielen Tricks arbeitet, sind häufig die Bonitätsauskünfte wie auch Abrechnungen gefälschte Dokumente. Es hilft also eminent, sich bereits im Vorfeld vor solch einem finanziellen Desaster zu schützen. Die Bonität sollte in jedem Fall vorher gründlich geprüft werden. Am besten wäre es, den Check von Profis durchführen zu lassen. Da Privatpersonen keine Mitglieder der Schufa sind, kommen hier entweder Inkassobüros in Frage, die eine Bonitätsprüfung vornehmen können, oder aber Vermieter wenden sich an eine der Vermietervereinigungen. Möglich wäre auch eine Bescheinigung des Vorvermieters einzuholen, dass die Miete immer pünktlich bezahlt wurde und keine Rückstände bestehen.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Kautionszahlung. Diese darf von Gesetzes wegen in drei Raten bezahlt werden. Falls dies dem potentiellen Mieter nicht möglich ist und er um eine Streckung des Zeitraums bittet, ist die Wahrscheinlichkeit einer nicht so tollen Liquidität sehr groß. Hier ist grundsätzlich Vorsicht angeraten und eine weitere Prüfung der finanziellen Resourcen des Mieters unerlässlich.
Als weitere Vorsichtsmaßnahme kann der Vermieter eine Versicherung gegen Mietausfälle abschließen, sogar speziell gegen Verluste durch Mietnomaden kann man sich inzwischen versichern.
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In aller Regel geben sich diese Menschen schnell als Nichtzahler oder unpünktliche Zahler zu erkennen. Nun gilt es rasch zu handeln. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn die Miete in zwei sich folgenden Monaten nicht bezahlt wird. Zwei Wochen nach dieser Kündigung ist dann eine Räumungsklage möglich. Allerdings werden die Gerichte erst nach weiteren zwei Monaten aktiv und bis ein Urteil gesprochen wird, vergeht oft nochmal ein ganzes Jahr. Bis der Vermieter dann das Urteil erhält und eine Auszugsfrist gesetzt ist, vergehen oft insgesamt bis zu 18 Monate – und das alles dann ohne Mietzahlungen.
Es ist also unabdingbar, vor einer Vermietung zum Schutz des eigenen Vermögens den potentiellen Mieter gründlich zu durchleuchten.