Mietschulden: Drohender Wohnungsverlust – jetzt ist guter Rat teuer.
Eines der größten Probleme zwischen Mieter und Vermieter sind aufgelaufene Mietschulden. Zwei Monatsmieten im Rückstand führen in aller Regel dazu, dass der Vermieter fristlos kündigen kann. Jetzt ist guter Rat teuer. Zumeist laufen Mietschulden auf, wenn sich die Lebensumstände, in denen der Mieter lebt, verschlechtern. Häufig ist das eine Arbeitslosigkeit, Scheidung oder sonstige negative Entwicklungen im Leben des Mieters. Wie kann jetzt der Wohnungsverlust vermieden werden und was soll der Mieter tun um nicht in die Obdachlosigkeit abzurutschen.
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In aller Regel sind Vermieter vernünftige Leute, jetzt ist zuallererst Kommunikation gefragt; am besten schon im Vorfeld, auf dass es gar nicht so weit kommt. Vermieter wollen ihre Miete haben, sollte es hier zu irgendwelchen Problemen kommen, dann wollen sie das im Vorfeld wissen, sie haben einen Mieter – solange dieser vernünftig bleibt wollen Vermieter keine fristlose Kündigung sondern sind an der Fortsetzung des status quo interessiert. Also versuchen Sie mit Ihrem Vermieter zu reden und ihm ihre jetzige Situation zu erläutern, insbesondere ihre jetzige finanzielle Situation und mit ihm eine Lösung zu finden. Überlegen Sie sich, ob sie zur regulären Miete noch eine Ratenzahlung anbieten können, um die offenen Beträge auszugleichen.
Sollten Sie Ihre Arbeitsstelle verloren haben und aus diesem Grund Arbeitslosengeld II beziehen, werden sie möglicherweise die Mietrückstände nicht alleine aufbringen können. In diesem Falle sollten Sie zum Jobcenter gehen und dort mit dem zuständigen Mitarbeiter ausloten, welche Möglichkeiten es gibt, Ihnen mit ihren Mietschulden zu helfen. In der Regel wird Ihnen das Jobcenter helfen, mit einem Antrag auf Mietschulden-Übernahme und der Bewilligung desselben auf Darlehensbasis, den Weg in die drohende Obdachlosigkeit zu verhindern.
Viele Kommunen und auch Wohnbaugenossenschaften, die sehr oft auch als Vermieter auftreten, haben eigens für solche Fälle Ansprechpartner, die weiterhelfen, sobald sie kontaktiert werden. Auch auf deren Wissen und Know-how sollten Sie im entsprechenden Fall schnellstmöglich zurückgreifen. Mit deren Hilfe lassen sich sehr oft tragfähige Lösungen finden.
Auch wenn Sie bereits eine fristlose Kündigung erhalten haben besteht die Möglichkeit, durch Bezahlung der Mietschulden das weiterlaufen des Mietvertrages zu ermöglichen. Eine zügige Tilgung der Mietschulden sorgt für ein unwirksam werden der fristlosen Kündigung. Allerdings ist in diesem Zusammenhang ein zügiges Agieren angesagt. Für die Zukunft ist allerdings darauf zu achten, dass der Vermieter seine Miete regelmäßig bis zum dritten Werktag des Monats bekommt (solange der Mietvertrag ein anderes Zahlungsziel regelt). Dann wird es in aller Regel in der Zukunft wenig Stress in diesem Vertragsverhältnis geben.
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Sollten Sie nach der fristlosen Kündigung nicht sehr schnell reagieren, dann ist mit der Räumungsklage zu rechnen, die dann auch zügig umgesetzt wird. Soweit sollten Sie es gar nicht erst kommen lassen.
siehe auch:
Mietschulden: Übernahme durch den Staat